Leitungsabschnitt 1: Bertikow – Neuenhagen
Die Klage des NABU-Landesverbandes Brandenburg wurde mit Urteil vom 5. Juli 2022 abgewiesen. Der Nabu hatte gegen den Planergänzungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe geklagt (16.09.2020) und dies mit Gefährdungen seltener Vogelarten in drei Vogelschutzgebieten begründet. Zwischenzeitlich hatte das Gericht den Antrag der Klägerseite auf einen umfassenden Baustopp abgelehnt (Zwischenentscheidung vom 13.11.2020 und Entscheidung über den Eilantrag vom 15.06.2021). Somit konnte der Bau im südlichen Abschnitt zwischen Neuenhagen und Golzow fortgesetzt werden.
Am 12. August 2020 fasste das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg den Beschluss für das Planergänzungsverfahren. Der Erörterungstermin zu den eingereichten Unterlagen fand am 7. November 2018 in Eberswalde statt. Die dort erörterten Unterlagen für das Planergänzungsverfahren erarbeitete 50Hertz nach der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes (April 2016) und legte diese im November 2017 dem Landesamt vor.
Mit Urteil vom 21. Januar 2016 wurde der Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das urteilende Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Nachbesserungsbedarf beim Vogelschutz: danach ist eine stärker artenspezifische Risikobewertung eines möglichen Kollisionsrisikos für schützenswerte Vogelarten in den Unterlagen vorzunehmen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 17.07.2014 wurde am 20.09.2014 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage eingereicht. Kläger waren der NABU-Landesverband Brandenburg und zwei private Kläger.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe im Juli 2014 erteilt. Dieser wurde durch Änderungsbescheid vom 01.10.2015 noch einmal geringfügig angepasst. Der Untersuchungsrahmen für die Unterlagen wurde bei einem Scoping-Termin im Januar 2008 abgesteckt. Das Verfahren wurde im Juni 2010 eröffnet. Öffentlich ausgelegt wurden die Unterlagen im August/September 2010.
Dem Planfeststellungsverfahren vorausgegangen ist ein Raumordnungsverfahren, um einen geeigneten Raumkorridor für die neue Uckermarkleitung zu finden. Es begann 2006 mit der Antragskonferenz. Dabei werden die Behörden und die Öffentlichkeit über die Trassenvarianten informiert und Einwände berücksichtigt. In diesem Zeitraum fanden auch die ersten Untersuchungen zur Eignung des Trassenverlaufs statt. Ende 2007 wurde das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Beurteilung durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg abgeschlossen.
Leitungsabschnitt 2: Einschleifung Vierraden
Für die Anbindung des Umspannwerkes Vierraden liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 23.05.2013 vor. Dieser wurde durch Änderungsbescheid vom 12.05.2017 noch einmal geringfügig angepasst.
Der Antrag auf Planfeststellung wurde am 30.11.2011 bei der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eingereicht. Bei dem förmlichen Anhörungsverfahren gingen 33 Stellungnahmen und Einwendungen ein.
Im Februar 2009 wurde die Prüfung auf Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) abgeschlossen. Ergebnis: es besteht keine UVP-Pflicht.
Gemäß Prüfbescheid vom Januar 2009 wurde auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet.
Leitungsabschnitt 3: Interkonnektor Vierrraden - Krajnik
Das Verfahren zum Leitungsabschnitt 3 zwischen Vierraden und der Landesgrenze nach Polen wurde durch Plangenehmigung vom 07.05.2012 abgeschlossen. Das Plangenehmigungsverfahren wurde am 02.01.2012 förmlich eingeleitet.
Der Antrag auf Plangenehmigung an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wurde am 23.02.2011 eingereicht.
Eine UVP-Pflicht wurde nicht festgestellt. Das war das Ergebnis der Vorprüfung, die im Juli 2009 abgeschlossen wurde.
Auf ein Raumordnungsverfahren wurde verzichtet (Bescheid aus dem Mai 2005).