Die Detailplanung im Planfeststellungsverfahren
Mit der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens begann die wirkliche Feinarbeit, um die verschiedenen Schutzinteressen in der Leitungsplanung berücksichtigen zu können. Auf Basis der ersten Trassenplanung wurde dabei die Trassierung an insgesamt 13 Orten angepasst, um den örtlichen Interessen Rechnung zu tragen. So wurde zum Beispiel in Heinersdorf die Trassenführung nach Hinweisen von Einwohnern auf die ortsabgewandte Seite des vorhandenen Windparks verlegt.
Das Planfeststellungsverfahren sucht diese Optimierung der Trassenplanung durch die Beteiligung sogenannter Träger öffentlicher Belange, wie den Naturschutzbehörden, herzustellen. Dabei versucht die Planung sowohl die Schutzrechte der Menschen wie die Schutzrechte der Naturräume gegeneinander abzuwägen. Dabei achtet die Planfeststellungsbehörde darauf (in Brandenburg ist das das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)), dass alle von dem Bauvorhaben betroffenen Grundstückseigentümer dazu gehört und ihre Einwendungen berücksichtigt und abgewogen werden.
Der Suchkorridor hat eine Breite von 500 Metern, die spätere Freileitungstrasse wird aber in der Regel nur rund 70 Meter breit sein. Daraus ergeben sich Möglichkeiten, Siedlungen, Naturräume und Landschaftsbild möglichst wenig zu beeinträchtigen.