Die Netzanbindung Südharz (Vorhaben 44, BBPlG) wurde in zwei Genehmigungsabschnitte unterteilt, die jeweils ein eigenständiges Verfahren durchlaufen. Dies sind:
Abschnitt Nord: Vom Netzverknüpfungspunkt Schraplau/Obhausen (künftiges UW Querfurt) zum Umspannwerk Wolkramshausen
Abschnitt Süd: Vom Umspannwerk Wolkramshausen zum Umspannwerk Vieselbach
Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur.
Ein weiterer Abschnitt zwischen den Verknüpfungspunkten Lauchstädt und Schraplau/Obhausen (Abschnitt Nordost) ist mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes 2021 entfallen.
Bundesfachplanung
Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) stellt 50Hertz zunächst einen Antrag auf Bundesfachplanung. Dazu wird zunächst ein Antrag nach § 6 NABEG erarbeitet, in dem bereits zahlreiche umweltfachliche und technische Untersuchungen durchgeführt werden. Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festzulegen.
Abschnitt Süd
50Hertz hat den Antrag nach § 6 NABEG am 5. Februar 2020 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die bestätigte die Vollständigkeit der Unterlagen am 17. Februar 2020. Damit startete das Verfahren der Bundesfachplanung. Der Antrag wurde im Internet auf den Projektwebseiten der BNetzA und von 50Hertz veröffentlicht.
Die Antragskonferenz wurde auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes durch ein schriftliches Verfahren (3. Juli bis 3. August 2020) ersetzt. Um das Genehmigungsverfahren während der Corona-Pandemie nicht zu verzögern, stellte die Bundesnetzagentur am 26. Mai 2020 einen vorläufigen Untersuchungsrahmen fest, der bereits Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Vereinigungen und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Den finalen Untersuchungsrahmen erhielt 50Hertz am 27. August 2020.
Die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG legte 50Hertz am 2. August 2021 vor. Die Bundesnetzagentur erklärte deren Vollständigkeit am 31. August 2021. Die Unterlagen wurden im Internet veröffentlicht. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG wurde ab 20. September 2021 vorgesehen – mit der Möglichkeit zu Stellungnahmen bis 19. November 2021.
Am 30. Juni 2022 schloss die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung mit ihrer Entscheidung über den Korridorverlauf nach § 12 NABEG ab.
Abschnitt Nord
Den Antrag nach § 6 NABEG reichte 50Hertz am 31. August 2020 bei der Bundesnetzagentur ein. Diese bestätigte die Vollständigkeit der Unterlage am 17. September 2020. Die für den 10. November 2020 geplante Antragskonferenz in Halle (Saale) wurde aufgrund der Pandemiesituation abgesagt. An ihre Stelle trat ein schriftliches Verfahren. Stellungnahmen konnten bis zum 11.12.2020 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.
Den Untersuchungsrahmen veröffentlichte die Bundesnetzagentur am 27. Januar 2021.
Die Unterlagen zur Bundesfachplanung (§ 8 NABEG) übergab 50Hertz am 31. März 2022 an die Bundesnetzagentur. Die erklärte die Vollständigkeit am 30. Juni 2022. In der Folge veröffentlichte die Behörde die Unterlagen und legte die Frist für Stellungnahmen auf die Zeit vom 18. Juli bis 17. September 2022.
Am 7. Dezember 2022 fand der nichtöffentliche Erörterungstermin nach § 10 NABEG der Bundesnetzagentur in Staßfurt statt. Die Behörde hat die Vorhabenträgerin 50Hertz, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu der Veranstaltung eingeladen.
Am 31. März 2023 schloss die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung mit ihrer Entscheidung über den Korridorverlauf nach § 12 NABEG ab.
Planfeststellung
Abschnitt Süd
Im Abschnitt Süd stellte 50Hertz am 31. August 2022 den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG. Die Antragskonferenz fand am 13. Oktober 2022 in Sömmerda statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Am 30. Dezember 2022 legte die Behörde auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG vor. Sie gab damit den Inhalt des Plans und der ergänzenden Unterlagen nach § 21 NABEG vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Auf dieser Grundlage wurden der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG erstellt und am 31.12.2023 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Behörden und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen hatten vom 14. Februar 2024 bis zum 15. April 2024 Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen.
Der Erörterungstermin fand am 22. August 2024 in Sondershausen statt. Wer eine Stellungnahme bzw. eine Einwendung zu den Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG für den Abschnitt Süd eingereicht hatte oder Träger öffentlicher Belange ist, konnte hier das direkte Gespräch mit der BNetzA und 50Hertz suchen.
Abschnitt Nord
Im Abschnitt Nord stellte 50Hertz am 30. Mai 2023 den Antrag auf Planfeststellung nach § 19 NABEG. Die Antragskonferenz fand am 26.07.2023 in Sömmerda statt. Am 30. September 2023 übergab die Behörde auf Grundlage des Antrags auf Planfeststellung und den Ergebnissen der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen nach § 20 NABEG. Sie gibt damit den Rahmen für die ergänzenden Unterlagen zur Planfeststellung nach § 21 NABEG im Abschnitt Nord vor, die der Vorhabenträger 50Hertz einzureichen hat. Der Untersuchungsrahmen ist auf der Webseite der BNetzA abrufbar.
Auf dieser Grundlage wurden der Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG erstellt und am 30.09.2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese wurden Ende Oktober durch die BNetzA für vollständig erklärt. Behörden, Vereinigungen und Verbände sowie alle vom Vorhaben berührten Personen haben vom 13. November 2024 bis zum 13. Januar 2025 Gelegenheit, zu diesen Planungen Stellung zu nehmen.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Vor Antragstellung auf Bundesfachplanung (und gleichermaßen auch der Planfeststellung) sammelt 50Hertz in verschiedenen Veranstaltungen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise der Anliegerinnen und Anlieger sowie der lokalen Verwaltungen und Fachbehörden. Diese werden nach Möglichkeit bereits bei der Erstellung der Antragsunterlagen berücksichtigt. Auf Länderebene wird sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, in der unter anderem die Fachministerien aus Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten sind, regelmäßig über den Planungsstand informieren und austauschen.
Abschnitt Süd
Auf Kreis- und Ämterkonferenzen hat 50Hertz die Landkreise, Städte und Gemeinden im Untersuchungsraum über das bevorstehende Genehmigungsverfahren informiert. Dabei ging es unter anderem um die anzuwendende Untersuchungsmethode und den aktuellen Stand der Planung. Die Konferenzen für die Landkreise Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Gotha, Landkreis Sömmerda und die Stadt Erfurt fanden am 12.11.2019, 21.11.2019, 28.11.2019, 29.11.2019, 05.12.2019, 10.12.2019 statt.
Vom 16. bis 21. Januar 2020 richtet 50Hertz sieben Infomärkte in der Region aus, und zwar in Walschleben, Schwerborn, Herbsleben, Ebeleben, Sömmerda, Wolkramshausen und Greußen. Parallel wurde über Zeitung, Radio, Fernsehen, Amtsblätter und über das Internet das Projekt vorgestellt. 50Hertz sammelte auf den Konferenzen und Infomärkten zahlreiche Hinweise, die im weiteren Verfahren beachtet werden und zu denen vor Ort Stellung genommen wurde.
Über die aktuellen Planungen zur Bundesfachplanung informierte 50Hertz Behörden, Verbände und Interessierte in einem digitalen Planungsforum am 27. Mai 2021.
An acht Stationen informierte 50Hertz die Öffentlichkeit vom 28. Juni bis 2. Juli 2021 über die Unterlagen nach § 8 NABEG zur weiteren Genehmigung eines Planungskorridors für den Abschnitt Süd. Das DialogMobil besuchte dafür Wernrode, Schernberg, Bad Tennstedt, Greußen, Straußfurt, Sömmerda, Schloßvippach und Kerspleben.
Am 19. Januar 2022 fand der 2. Kartierungsworkshop als Web-Konferenz statt. Eingeladen waren Umweltbehörden und Umweltverbände aus Thüringen. Im Workshop wurde die Vorgehensweisen für die Kartierung im Rahmen des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens erörtert und Hinweise dazu erbeten.
Im Rahmen der Länder-AG am 12. Juli 2022 hat 50Hertz die zuständigen Landesministerien in Thüringen online über den aktuellen Planungsstand informiert. Am 14. Juli 2022 folgte das Planungsforum in Präsenz in Sömmerda. Dort wurden die konkrete Vorschlagstrasse und mögliche Alternativen für deren Verlauf den beteiligten Trägern öffentlicher Belange vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Bei der sich anschließenden DialogMobil-Tour informierte 50Hertz Bürgerinnen und Bürger vom 25. bis 29. Juli entlang des als Ergebnis der Bundesfachplanung festgelegten Korridors. Das DialogMobil machte dazu in sieben Orten Station: Wernrode, Tunzenhausen, Greußen, Schloßvippach, Gundersleben, Kerspleben und Sömmerda. Dabei stellte das Projektteam den aktuellen Planungsstand unter großer Resonanz vor und sammelte zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung für die nächsten Verfahrensschritte ein. Das Team besuchte im Rahmen der DialogMobil-Tour alle Landkreise, die von einer späteren Trasse berührt sein könnten. Ziel war dabei die Schaffung von Transparenz über die Planungen und die zugrundeliegenden Bewertungskriterien.
Mit der digital durchgeführten Länder-AG am 29. August 2023 informierte 50Hertz die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden von Sachsen-Anhalt und Thüringen zum aktuellen Stand des Vorhabens und der Unterlagenerstellung zur Planfeststellung nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Themen waren außerdem die wesentlichen Inhalte der technischen und der Umweltunterlagen nach § 21 NABEG sowie die nächsten Verfahrensschritte und die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese und weitere Fragen waren auch Gegenstand des Planungsforums am 19. September 2023 in Sömmerda. Dort informierte das Projektteam Träger öffentlicher Belange an drei Infoständen ausführlich zu den Themen „Technik und Bau“, „Alternativenprüfungen und Umweltverträglichkeit“ sowie „Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Maßnahmen und Artenschutz“. Zum Abschluss der Informationskaskade besuchte 50Hertz in der letzten Septemberwoche mit dem DialogMobil die Orte Schernberg, Wernrode, Greußen, Großrudestedt, Erfurt-Kerspleben sowie Sömmerda. Das Projektteam informierte die Öffentlichkeit entlang des festgelegten Korridors zum geplanten Trassenverlauf, der Technik und den anstehenden Schritten im Genehmigungsverfahren.
Abschnitt Nord
Mit Telefon- und Webkonferenzen hat 50Hertz die vom Abschnitt Nord berührten Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Kyffhäuserkreis über das bevorstehende Verfahren und den ersten Entwurf für einen Antrag nach § 6 NABEG informiert. Der Landkreis Nordhausen wählte ein schriftliches Verfahren für erste Planungshinweise. Bei den Konferenzen nahmen auch berührte Städte und Gemeinden teil. Zusätzlich wurden einige Städte und Gemeinden auch in gesonderten Terminen über das bevorstehende Verfahren informiert.
In der Woche vom 29. Juni bis 3. Juli 2020 machte das DialogMobil acht Mal Station in der Planungsregion, und zwar in Farnstädt, Sangerhausen, Wolferstedt, Edersleben, Hain (Kleinfurra), Heringen, Brücken-Hackpfüffel und Roßla.
Vom 17. bis zum 21. Januar 2022 informierte 50Hertz die Bürgerinnen und Bürger entlang des Korridorverlaufs in einer Veranstaltungswoche mit verschiedenen Dialogformaten. Angesichts der pandemischen Lage bestand das Angebot dieses Mal aus virtuellen Dialogmöglichkeiten: Je nach eigener Präferenz konnten sich die Bürgerinnen und Bürger zu Videokonferenzen oder Telefonsprechstunden anmelden und über den Stand der Planung informieren. Ein grundlegendes Info-Paket mit Kartenmaterial und Erläuterungen ließ sich parallel zum Onlineangebot vor Ort in Sangerhausen, Kelbra, Lutherstadt Eisleben und Heringen / Helme abholen, war aber auch digital und postalisch verfügbar.
Am 25. Oktober 2022 fand der 2. Kartierungsworkshop im Abschnitt Nord als Web-Konferenz statt. Dazu eingeladen waren Umweltbehörden und Umweltverbände aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Workshop wurden die Vorgehensweisen für die Kartierung im Rahmen des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens erörtert und Hinweise dazu erbeten.
50Hertz informierte die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden von Sachsen-Anhalt und Thüringen mit der digital durchgeführten Länder-AG am 10. April 2024 zum aktuellen Stand des Vorhabens und der Unterlagenerstellung zur Planfeststellung nach § 21 NABEG. Themen waren außerdem die wesentlichen Inhalte der technischen und der Umweltunterlagen nach § 21 NABEG sowie die nächsten Verfahrensschritte und die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese und weitere Themen waren auch Gegenstand des Planungsforums am 25. April 2024 in Heringen/Helme. Dort informierte das Projektteam Träger öffentlicher Belange außerdem an Infoständen ausführlich zu den Themen „Technik und Bau“, „Umwelt und Alternativenprüfungen“ sowie „Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Maßnahmen“. Zum Abschluss der Informationskaskade besuchte 50Hertz vom 28. bis 30. Mai 2024 mit dem DialogMobil die Orte Allstedt, Wolkramshausen, Heringen/Helme sowie Edersleben. Das Projektteam informierte die Öffentlichkeit entlang des festgelegten Korridors zum geplanten Trassenverlauf, der Technik und den anstehenden Schritten im Genehmigungsverfahren und nahm Hinweise entgegen.