Der Einsatz von Blindleistung trägt wesentlich zur Spannungshaltung im Übertragungsnetz bei. Bereitgestellt wird Blindleistung aus 50Hertz-eigenen Netzbetriebsmitteln, von Netzbetreibern unterlagerter Spannungsebenen sowie aus Anlagen Dritter im Rahmen der marktgestützten Beschaffung.
Neue Markteinführung 2025
50Hertz wird im Jahr 2025 gemäß den Vorgaben im Beschluss BK6-23-072, welcher im Juni 2024 von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde, den Blindleistungsmarkt erstmalig einführen. Dabei werden innerhalb der Regelzone von 50Hertz mehrere Beschaffungsregionen ausgewiesen. Die marktgestützte Beschaffung für diese Regionen erfolgt getrennt.
Der Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-23-072) definiert die Spezifikationen und technischen Anforderungen für eine transparente, diskriminierungsfreie und marktgestützte Beschaffung von nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Spannungsregelung ("Blindleistung") durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die ein Hochspannungs- oder Höchstspannungsnetz betreiben.
Ausschreibungsverfahren
Alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen in der Regelzone von 50Hertz finden Sie hier:
Blindleistungsanbieter werden
Kontakt und Fragen
Um die Ausschreibungen in der Regelzone von 50Hertz möglichst effizient zu organisieren, sollen alle potenziellen Anbieter möglichst frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich auf die Abgabe von Geboten vorzubereiten.
Wir haben für Sie oft gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengefasst. Falls Sie darüber hinaus vorab Fragen zum Verfahren haben, können Sie uns über diese E-Mail-Adresse erreichen:
ausschreibung-blindleistung@50hertz.com