Rahmenvertrag
Für die Umsetzung der vertraglichen Regelungen aus der AbLaV wurde ein bundeseinheitlicher Musterrahmenvertrag entwickelt, der das Vertragsverhältnis zwischen Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber und dem potentiellen Anbieter einer abschaltbaren Last regelt. Auf Basis dieses Vertrages, können zukünftig die Anbieter von abschaltbaren Lasten für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit in den operativen Netzbetrieb, im Sinne der AbLaV, eingebunden werden.
Mit Abschluss des Rahmenvertrages werden die technischen, rechtlichen, organisatorischen, operativen und kommerziellen Rahmenbedingungen zwischen den Anbietern und den Übertragungsnetzbetreibern für die Nutzung der abschaltbaren Lasten festgelegt. Die Rahmenverträge regeln hierbei explizit das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die Pflichten der Vorhaltung und Erbringung, die Qualitäten und Abrufoptionen der abschaltbaren Lasten sowie deren Vergütung.
Wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen einem Anbieter und einem Anschluss-Übertragungsnetzbetreiber ist ein erfolgreich abgeschlossenes Präqualifikationsverfahren für die jeweilige abschaltbare Last. Die Dokumentation eines erfolgreichen Präqualifikationsverfahrens ist Bestandteil des gültigen Rahmenvertrages. Der abgeschlossene Rahmenvertrag berechtigt einen Anbieter zur Teilnahme an der monatlichen Ausschreibung für abschaltbare Lasten.
Sämtliche Unterlagen zum Rahmenvertrag finden Sie unter regelleistung.net.
Bei Interesse an einer Präqualifikation wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Ansprechpartner, welche im Anschluss mit Ihnen Kontakt aufnehmen.