Seit Juni 2021 gilt eine neue Version der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für den Einkauf von IT- und Elektrogeräten (siehe Tabelle unten). Für Beschaffungsvorgänge mit einem geringeren Wert wurden verkürzte Versionen der allgemeinen und besonderen Einkaufsbedingungen ausgearbeitet.
Für die anderen Einkaufskategorien gilt weiterhin die bisherige Fassung. Bei Fragen zu diesen neuen Allgemeinen Einkaufsbedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner in der Abteilung Einkauf.
Bei Abweichungen zwischen den englischen Originalfassungen der ALLGEMEINEN EINKAUFBEDINGUNGEN (FÜR IT bzw. FÜR DIE LIEFERUNG (UND INSTALLATION) VON ELEKTRISCHER AUSRÜSTUNG) sowie den englischen Originalfassungen der in den Vertrag einbezogen BESONDEREN EINKAUFSBEDINGUNGEN (FÜR IT bzw. FÜR DIE LIEFERUNG (UND INSTALLATION) VON ELEKTRISCHER AUSRÜSTUNG) und ihren jeweiligen Übersetzungen (Deutsch) ist jeweils die englische Fassung maßgebend. Davon abweichend ist für die ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN KURZFASSUNG und die BESONDEREN EINKAUFSBEDINGUNGEN KURZFASSUNG – DE allein die deutsche Sprache maßgeblich.