Aufgrund der Vielzahl von Bilanzkreisen und deren Bilanzkreisabweichungen kommt es zu sich ausgleichenden Energieflüssen untereinander. Nur der verbleibende Rest, also der Saldo aller Bilanzkreisabweichungen (Regelzonensaldo), führt zur Notwendigkeit des Einsatzes der beschafften Regelleistung. Die daraus resultierenden Kosten werden im Zuge der Bilanzkreisabrechnung auf die Bilanzkreise umgelegt.
Die Grundlage für die der Abrechnung vorausgehende Marktkommunikation ist das Vorliegen eines gültigen Zertifikates. Der Prozess für die Bilanzkreisabrechnung ist in den Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) festgelegt. Aus diesen ergeben sich unter anderem auch die Fristen des Datenaustauschs zur Erstellung der Abrechnung.
Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom
Einheitliches Modell zur Bildung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP)
Der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) gilt seit Mai 2010 in allen deutschen Regelzonen.
Neben dem reBAP wird der dazugehörige Saldo der eingesetzten Regelarbeit je 1/4h der am NRV beteiligten Regelzonen (NRV-Saldo) mit aufgeführt. Ein positives Vorzeichen entspricht dem Bezug positiver Regelarbeit durch Unterdeckung der Regelzonen, ein negatives Vorzeichen dem Bezug von negativer Regelarbeit (Abgabe überschüssiger Energie) bei Überdeckung der beteiligten Regelzonen.
Kosten und Erlöse aus Bilanzkreisabrechnungen
Gemäß Beschluss BK6-12-024 der Bundesnetzagentur vom 25.10.2012 und der damit verbundenen Modellbeschreibung zur Berechnung des reBAP ab 01.12.2012 werden die Kosten der Regelarbeit zum Ausgleich der Regelzone, die Erlöse aus der Bilanzkreisabrechnung, die Erlösabführung zur Netznutzungsentgelt-Minderung und die Weiterverrechnung von entstandenen Mehr-Mindererlösen über ein Deltakonto dargestellt. Das Deltakonto berücksichtigt einen Korrekturbetrag aus der Vergangenheit, der z. B. aus nachträglichen Forderungen von Regelenergieanbietern resultiert und zum Zeitpunkt der reBAP-Veröffentlichung noch nicht geklärt werden konnte.
Modell zur Berechnung des reBAP
Umgang mit Preiskorrekturen nach Veröffentlichung des reBAP