Die Einhaltung der Systembilanz durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgt im Normalfall über die Aktivierung der Gebote der Regelreservemärkte. Anfragen auf Basis des NC ER (Network Code Emergency and Restoration) Art. 21, Notreserveanfragen von benachbarten Übertragungsnetzbetreiber und Zusatzmaßnahmen zur Aufrechthaltung der deutschen Systembilanz werden mit Hilfe von Handelsgeschäften abgedeckt.