Redispatchmaßnahmen erfolgen im Allgemeinen durch die bilanziell ausgeglichene Anweisung von Kraftwerkspaaren, bei denen ein Kraftwerk eine Leistungserhöhung und das andere Kraftwerk eine Leistungsreduktion durchführt. In Sonderfällen kann es jedoch dazu kommen, dass ein einseitiger Redispatch durchgeführt wird, bei dem nur eine Leistungserhöhung oder nur eine Leistungsreduktion angewiesen werden. Dies passiert z. B. beim spannungsbasierten Redispatch oder nach der vollständigen Ausschöpfung der Redispatchpotenziale in eine der beiden Richtungen. In diesem Fall werden die Überschuss- oder Fehlmengen im Redispatchbilanzkreis durch Handelsgeschäfte ausgeglichen.
*Enthalten sind auch börsliche Zusatzgeschäfte zur Aufrechterhaltung der Systembilanz und Maßnahmen zur Kompensation von Notreservelieferungen an benachbarte ÜNB.