Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt, der Umsetzungsaufgaben für alle Anschlussnetzbetreiber vorsieht. Gesetzliche Grundlage ist der § 12 Abs. 2b EnWG. Hiernach sind Netzbetreiber (aller Ebenen) verpflichtet, jährlich zu testen, ob die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1) gegeben ist.
Die Ergebnisse sind dem vorgelagerten Netzbetreiber mitzuteilen, der diese plausibilisieren und wiederum dem ihm vorgelagerten Netzbetreiber weiterleiten muss.
In der letzten Stufe dieses kaskadierten Prozesses sind die ÜNB verpflichtet, aus den erhaltenen Daten einen Bericht zu erstellen, der bis zum 30. November eines jeden Jahres an BNetzA und BMWK zu übermitteln ist.
Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck sind auf der Webseite www.netztransparenz.de unter dem Menüpunkt Leitlinien Steuerbarkeitscheck EnWG § 12 Abs. 2 d veröffentlicht.