Planfeststellung und Baustart
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat den Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom 27. März 2013 gefasst. Damit ist das von 50Hertz beantragte Leitungsbauvorhaben genehmigt. Der Beschluss enthält auf rund 100 Seiten zahlreiche Detailbestimmungen zur Bauausführung sowie zum Ausgleich von Eingriffen in Natur, Landschaft und Eigentum. Anfang April 2013 haben unmittelbar die Bauvorbereitungen zur Errichtung der 31 Masten begonnen.
Der Antrag auf Planfeststellung wurde durch 50Hertz im Januar 2012 gestellt. Im März 2012 wurde durch die Planfeststellungsbehörde das Verfahren eröffnet. Im Planfeststellungsverfahren werden Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (u. a. Kommunen, Behörden sowie Verbände) und der Bürger geprüft. Der Vorhabenträger reicht dazu einen konkreten Plan ein, der öffentlich ausgelegt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Beteiligungsverfahren erfolgte in der Stadt Staßfurt und der Gemeinde Bördeland vom 2.Mai bis zum 1.Juni 2012. Die Einwendungsfrist endete am 15.06.2012.
Am 10. Oktober 2012 folgte in Bernburg der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Hier nahm 50Hertz noch einmal mündlich zu den etwas mehr als 50 Einwendungen Stellung. Fünf davon waren Einwendungen von privater Seite, der Rest von Behörden und anderen betroffenen Institutionen.
Die bisherigen Planungsschritte: Trassenvariante 3 wurde im Raumordnungsverfahren modifiziert
In Rahmen der Voruntersuchung erarbeitete 50Hertz bereits 2009 vier Trassierungsvarianten für den Verlauf der neuen Freileitung. Beachtet wurden dabei die 50Hertz eigenen Trassierungsgrundsätze. Dazu gehören die grundsätzliche Umgehung von Wohngebieten, die sparsame Inanspruchnahme von Natur- und Landschaftsraum, die Bündelung mit anderen Infrastrukturtrassen und die Einpassung in das Landschaftsbild durch geeignete Linienführung und die Minimierung der Trassenführung durch ökologisch wertvolle Bereiche.
Im Dezember 2009 nahm die Trasse erste planerische Gestalt an. Nach einer Tiefenprüfung der vier Varianten und unter Berücksichtigung der Bedenken der Träger öffentlicher Belange – von den betroffenen Kommunen bis zu lokalen Naturschutzverbänden und Windparkbetreibern – ist die nach ursprünglicher Planung rund 10 km lange Trassenvariante 3 nochmal modifiziert und favorisiert worden.
Für das Vorhaben wurde dann im Mai 2010 ein Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) bei der zuständigen Landesplanungsbehörde gestellt. Mit der landesplanerischen Beurteilung vom April 2011 konnte das Raumordnungsverfahren mit dem Ergebnis beendet werden, dass das Vorhaben (bei Beachtung von Maßgaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung und auch der Umweltbelange vereinbar ist.
Daraufhin hat 50Hertz noch im April 2011 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde die Prüfung beantragt, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Dies wurde von der Behörde im Mai 2011 verneint.