Das Genehmigungsverfahren für das Umspannwerk Hamburg Ost wich von dem eines Neubaus ab, da es sich um eine Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks handelt. Ein Suchraumverfahren wie die Raumwiderstandsanalyse bei einem Neubau entfiel. Die Bestätigung des Bedarfs erfolgt nach Prüfung der Szenarien, die im Netzentwicklungsplan (NEP) identifiziert und im Bundesbedarfsplan durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt werden. Alle drei Schritte werden öffentlich konsultiert und die Stellungnahmen berücksichtigt.
Das Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Für die Genehmigung des Umspannwerks Hamburg Ost hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Somit läuft das Verfahren nach BImSchG ohne formale Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten.
Genehmigungsverfahren der Einschleifung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG)
Bei der sogenannten Einschleifung entscheidet die Behörde nach dem EnWG und VwVerfG auf Plangenehmigung – gleiches gilt bei der Änderung einer bereits bestehenden Einschleifung wie in diesem Fall. Als Einschleifung wird die Verbindung von der Leitung zum Umspannwerk bezeichnet. Bei einer Vorprüfung wird durch die Behörden, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswigholstein und dem Amt für Planfeststellung Energie, festgestellt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Ist keine UVP erforderlich, kann eine Änderung der Einschleifung als Planverzicht oder Plangenehmigung innerhalb von ein bis drei Monaten genehmigt werden. Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, läuft ein Planfeststellungsverfahren mit formaler Öffentlichkeitsbeteiligung und beansprucht etwa 12 Monate.
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