Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sind beim Ausbau der Stromnetze von zentraler Bedeutung, um die Auswirkungen der damit verbundenen Bautätigkeiten auf Umwelt und Natur auszugleichen.
Dabei unterscheidet man die Kompensation in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (Englisch: Continuous ecological functionality – CEF-Maßnahme). Beispiele für solche Maßnahmen sind die Wiederherstellung von Biotopen, Aufforstungen oder Artenschutzmaßnahmen.
Nach Paragraf 15 Bundesnaturschutzgesetz sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichtend, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu rechtfertigen.