Das Verfahren für länderübergreifende Vorhaben wie den NordOstLink regelt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (kurz: NABEG). Es lässt sich in zwei Phasen unterscheiden. Die erste Phase ist die Präferenzraumermittlung, die von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Anschließend durchlaufen die Planungen der Netzbetreiber ein Planfeststellungsverfahren. An dessen Ende entscheidet die Bundesnetzagentur über den detaillierten Leitungsverlauf und der Bau kann beginnen.
Was ist der Präferenzraum?
Der Präferenzraum ist ein fünf bis zehn Kilometer breiter Gebietsstreifen zwischen den beiden Endpunkten der Leitung (auch Netzverknüpfungspunkte genannt), der nach den Feststellungen der Bundesnetzagentur eine besondere Eignung für die Erdkabelführung aufweist. Der Präferenzraum wird anhand von Geodaten ermittelt und fachplanerisch überprüft. So sollen sensible Bereiche wie bestimmte Naturschutzgebiete und Wohnsiedlungen bereits im ersten Planungsschritt ausgeschlossen werden. Wie die Ermittlung und Festlegung des Präferenzraumes durch die Bundesnetzagentur erfolgt, beschreibt das Factsheet Präferenzraumverfahren oder dieses Video.
Am 16. November 2023 veröffentlichte die BNetzA ihren Entwurf des Präferenzraums für den NordOstLink. Bis Ende Januar 2024 bestand die Möglichkeit, Einwände und Stellungnahmen zum Entwurf direkt an die Behörde zu richten. Nach Prüfung aller Hinweise bestätigte die Bundesnetzagentur Ende Mai 2024 den Präferenzraum im Rahmen des Umweltberichts. Weitere Informationen zum Thema bietet die Webseite der Behörde.
Was geschieht während der Planfeststellung?
Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich etwa dreieinhalb Jahre dauern und läuft in folgenden Schritten ab:
§ 19 NABEG
Innerhalb des Präferenzraumkorridors ermitteln die Vorhabenträger 50Hertz und TenneT zunächst einen geeigneten Trassenvorschlag und beschreiben das Vorhaben und ihr methodisches Vorgehen bei der weiteren Projektplanung. Diese Informationen bündeln sie gemeinsam mit einem Vorschlag für den Untersuchungsumfang für die Planfeststellung und legen ihn der Bundesnetzagentur im Rahmen des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG vor. Das Planfeststellungsverfahren beginnt.
§ 20 NABEG
Diesen Antrag prüft die Behörde auf Vollständigkeit, veröffentlicht ihn und lädt anschließend zu Antragskonferenz ein. Die Antragskonferenz nach § 20 NABEG stellt die erste formale Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dar, in der die Bundesnetzagentur Stellungnahmen von Behörden, Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern entgegennimmt. In diesem Verfahrensschritt steht zunächst der zur Prüfung vorgeschlagene grobe Trassenvorschlag zur Diskussion. Weiterhin wird über die Ausgestaltung der Prüfungen beraten, die TenneT und 50Hertz durchführen und vorlegen werden. Anschließend sichtet die Behörde alle vorliegenden Informationen und erlässt einen Untersuchungsrahmen.
§ 21 NABEG
Auf dieser Grundlage erarbeiten die Netzbetreiber eine metergenaue Detailplanung des Leitungsverlaufs. Dies nimmt etwa zwei Jahre in Anspruch. Den Plan und die Unterlagen nach § 21 NABEG enthalten detaillierte Ausführungen zu allen Aspekten des Vorhabens. Auch sie werden der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die Behörde prüft sie auf Vollständigkeit und veröffentlicht sie.
§ 22 NABEG
Im Zuge des Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG haben anschließend Bürgerinnen und Bürger, Politik, Behörden und Verbände die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Unterlagen zu äußern. Anschließend führt die Bundesnetzagentur einen Erörterungstermin durch, in dem alle Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert werden.
§ 24 NABEG
Das Genehmigungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Darin legt die Bundesnetzagentur unter Abwägung aller relevanten Belange den genauen Verlauf des NordOstLinks fest. Ziel ist ein technisch und wirtschaftlich sinnvoller Verlauf, der gleichzeitig die Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich ausfallen lässt. Der Planfeststellungsbeschluss verschafft den Vorhabenträgern das Baurecht.
Eine Beschreibung des Genehmigungsverfahrens finden Sie in diesem Factsheet zum Planfeststellungsverfahren.
Folgende Schritte dieses Verfahrens sind bisher erfolgt:
- Am 28. Juni 2024 haben 50Hertz und TenneT den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
- Die Bundesnetzagentur erklärt Ende Juli die Unterlagen als vollständig. Sie sind online auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar.
- Die Bundesnetzagentur hat am 27. August 2024 in Schwerin und am 29. August 2024 in Wilster Antragskonferenzen für den NordOstLink durchgeführt.