Nun tritt an die Stelle der Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren, weil die Pandemie keine Versammlung zulässt. Rechtlich hat dafür der Bundestag mit seinem Planungssicherstellungsgesetz Klarheit geschaffen. Das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens ist das gleiche: die Bundesnetzagentur erstellt einen Untersuchungsrahmen. Der wird bestimmen, welche Untersuchungen notwendig sind, um die Realisierung des Projektes genauer beurteilen zu können. Erst wenn diese Ergebnisse alle vorliegen, wird aus den geprüften Korridorvarianten die am besten geeignete ausgewählt.
Schriftliches Verfahren ersetzt Antragskonferenz
Die Bundesnetzagentur ist Herrin des Verfahrens. Sie lädt zur Antragskonferenz ein bzw. nimmt bis zum 11. Dezember 2020 schriftliche Stellungnahmen aus der Region entgegen.
Stellungnahmen können schriftlich und elektronisch eingereicht werden:
- per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de
- schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn
Weitere Möglichkeiten der Beteiligung
Mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens durch die BNetzA beginnt die planerische Feinarbeit von 50Hertz und den Fachgutachtern. Am Ende werden ausführliche Planunterlagen vorgelegt. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nutzen Sie für Fragen an die Planer in dieser Zeit die Kontaktadresse unten, das Bürgertelefon (von 8-20 Uhr unter 0800-58952472) und den Newsletter, wenn Sie Fragen zum Projekt haben.
Sind die Planunterlagen (Links im Schaubild: Vollständige Unterlagen nach § 8 NABEG) fertig gestellt, wird die BNetzA den nächsten gesetzlich vorgeschriebenen, formalen Beteiligungsschritt einleiten: Sie veröffentlicht die vollständigen Unterlagen. Sie können dann – wieder schriftlich – im Licht dieser neuen Unterlagen eine weitere Stellungnahme abgeben. Gesucht wird eine Antwort auf die Frage: welche Korridorvariante soll endgültig festgelegt werden? Auch darüber halten wir Sie über die Projektwebseite und den Newsletter auf dem Laufenden. Und auch darüber, wie es nach der Korridorentscheidung weitergeht.
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