Der Antrag geht aber auch auf andere Mastbauformen ein. Auch auf der 380-Ebene können Einebenenmasten verwendet werden. Sie sind dann nur breiter und aufgrund der vorherrschenden Zugkräfte stabiler konstruiert. Die Leiter werden vermutlich als sogenanntes Viererbündel (vier Stahl-Aluminium-Seile quadratisch angeordnet) ausgeführt. Der Abstand zwischen zwei Masten liegt auf gerader Strecke bei knapp 400 Metern. Bei Kurven und Winkeln ist er vermutlich kürzer.
Ein neuer Mast benötigt Zuwegungen. Er wird auf der Baustelle vormontiert und dann mit einem Kran in Position gezogen und verschraubt. Als typische Bauzeit gelten sechs bis zehn Wochen. Sie hängt aber auch von Maßnahmen zum Schutz von Tieren ab.
Die alte Leitung wird zurückgebaut, nachdem die neue Leitung in Betrieb genommen wurde. So bleibt die Versorgung der Region immer gewährleistet. Zu berücksichtigen sind beim Bau auch sogenannte Schaltfenster. Die Leitungen sind heute so stark ausgelastet, dass sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschaltet werden können, um daran zu arbeiten. Dies wird vor allem dann wichtig, wenn Leitungen gekreuzt werden oder sogar achsgleich gebaut werden muss. Dann bedarf es auch an Provisorien, um die Ausschaltzeiten zu begrenzen.
Alle diese Dinge werden erst später im Verfahren genau ausgearbeitet werden – in der Phase der Planfeststellung. Im Augenblick wird vor allem geprüft, ob die Passierbarkeit von Engstellen technisch bewältigt werden kann. So passiert die Bestandsleitung heute mehrfach Areale mit Windrädern. Es muss geprüft werden, ob die neue Leitung mit ihren Maßen dort gebaut werden kann und ob es genug Platz gibt, die neue Leitung neben die alte zu bauen, um letztere erst danach abzureißen.