Verantwortungsbewusste Planung
Bevor 50Hertz entscheidet, das Netz mit einer neuen Leitung auszubauen, wird geprüft, ob der Netzbetrieb optimiert oder vorhandene Leitungen verstärkt werden können. Diese Art der Planung folgt dem sogenannten NOVA-Prinzip, das bereits im Netzentwicklungsplan verankert ist. NOVA bedeutet Netz-Optimierung vor –Verstärkung vor Ausbau. Eine Methode zur Optimierung ist das Freileitungsmonitoring das ermöglicht, in Abhängigkeit der Witterung, die Übertragungsfähigkeit eine Leitung zu optimieren. Ist dies nicht ausreichend, wird geprüft, ob bereits bestehende Leitungen verstärkt werden können. Das heißt, vorhandene Trassen durch Leitungen mit höherer Übertragungskapazität zu ersetzen oder durch einen Tausch von Leiterseilen, so die Statik der Maste es zulässt, zu ertüchtigen. Wenn beide Möglichkeiten nicht ausreichen, um den Anforderungen des Netzes genüge zu tragen, wird der Ausbau erforderlich.
Neben dem NOVA-Prinzip gilt seit 2016 der Erdkabelvorrang bei Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), wie im Bundesbedarfsplan gekennzeichnet. Im Fall von HGÜ sollen nur dann Freileitungen geplant werden, wenn der Naturschutz es erfordert oder verantwortliche Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden eine Prüfung von Freileitungen verlangen. Der Gesetzgeber sieht für Drehstromvorhaben keine Erdverkabelung vor.
Zu den Leitlinien der Planung gehört ein verantwortungsbewusster Umgang mit Mensch und Natur. Gesetze und Verordnungen legen beispielsweise die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder fest, geben vor, wie mit dem Eingriff in die Natur umzugehen ist, wann Bauzeitbeschränkungen bei Brut- und Laichzeit greifen und bestimmen, welche Maßnahmen in welcher Art und Umfang zu leisten sind.
Planung im Dialog
Eine weitere Selbstverpflichtung im Sinne der 50Hertz-Leitlinien ist der Wille zum Dialog mit Beteiligten. Eine Höchstspannungsleitung, ein Umspannwerk oder die Anlandung von Seekabeln beeinträchtigt den Raum, in dem sie gebaut werden. Daher ist 50Hertz sehr an einem Austausch und Hinweisen interessiert. Ein für alle möglichst tragfähiges Ergebnis, bei dem sich nicht nur Behörden, Umweltverbände oder Träger öffentlicher Belange wiederfinden, ist das Ziel dieser verantwortungsbewussten Planung.
50Hertz hat diese Selbstverpflichtung in Ländervereinbarungen festgehalten. Diese Ländervereinbarungen wurden bisher mit den Ländern Brandenburg (2013), Mecklenburg-Vorpommern (2014), Sachsen (2016) und Sachsen-Anhalt (2014) geschlossen.