Der Bedarf für den Netzausbau und -umbau wird seit 2012 in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Geregelt ist dies im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2011. Danach erstellen die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW jährlich einen Netzentwicklungsplan (NEP), der den von den Übertragungsnetzbetreibern festgestellten Bedarf für den Umbau des Höchstspannungsnetzes ermittelt. Dieser wird öffentlich beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Schließlich überführt der Bundestag die bestätigten Vorhaben für den Netzausbau in den sog. Bundesbedarfsplan.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der vier Übertragungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan und bei der Bundesnetzagentur.