Mustervereinbarung führt Kriterien auf
Einzelheiten darüber, wie sich der jeweilige Ausgleichsbetrag zusammensetzt, enthält eine Mustervereinbarung (pdf-Download 168 KB), nach der 50Hertz mit der jeweiligen Gemeinde einen Vertrag schließt. Der Betrag für die Ausgleichszahlung wird also nicht verhandelt, sondern wird aus den objektiv gegebenen Bedingungen der Trassenführung über das Gemeindegebiet abgeleitet.
Weitere Informationen enthält ein Fragen-Antworten-Katalog (pdf-Download 161 KB). Darin wird auch deutlich, dass eine Vereinbarung über Ausgleichszahlungen immer erst geschlossen werden kann, wenn der Planfeststellungsbeschluss über das betreffende Leitungsbauprojekt vorliegt. Mit Inbetriebnahme der Leitung wird die Vereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde wirksam. Ansprechpartner für die Gemeinden ist immer der jeweilige Projektleiter bei 50Hertz.
Die Windsammelschiene zwischen den Umspannwerken Görries bei Schwerin und Geesthacht bei Hamburg ist das erste Leitungsbauprojekt, bei dem 50Hertz von dieser Regelung Gebrauch gemacht hat. Insgesamt für 23 Kommunen, über deren Gemeindegebiet die 88 Kilometer lange Freileitung geführt wird, kommt eine Kompensation infrage. Ob eine solche Vereinbarung geschlossen wird, liegt selbstverständlich einzig und allein im Verantwortungsbereich der Kommunen.