Teilnehmende am Energiemarkt in Deutschland sind in sogenannte Bilanzkreise organisiert. Ein Bilanzkreis soll prinzipiell immer ausgeglichen sein, d.h. z.B. ein Händler kann nur die Energie verkaufen, die dieser vorher für diese Zeit eingekauft hat bzw. in dieser Zeit produziert. Da die kleinste handelbare Zeiteinheit eine Viertelstunde ist, sollen die Bilanzkreise für jedes Viertelstundenintervall ausgeglichen sein.
Gibt es eine Abweichung der Viertelstundenbilanz eines Bilanzkreises, dann wirkt der sogenannte Ausgleichsenergiepreis. Entscheidend ist dann, ob die Abweichung des einen Bilanzkreises die systemweite Abweichung verschärft hat oder dieser entgegen Stand und diese somit reduziert hat. Im ersten Fall muss der Ausgleichsenergiepreis bezahlt werden, im zweiten Fäll bekommt der Bilanzkreisverantwortliche (kurz BKV) den Ausgleichsenergiepreis ausgezahlt. Die Kosten der in der Viertelstunde aktivierten Regelleistung gehen in die Höhe des Ausgleichsenergiepreises ein.
Der Ausgleichsenergiepreis ist der Anreiz für die BKV sich systemdienlich zu verhalten.