Die Gebotszonengrenze DE/LU-DK2 wird durch die beiden Interkonnektoren „KONTEK“ und „Kriegers Flak Combined Grid Solution (KF CGS)“ gebildet und ist der Kapazitätsberechnungsregion (CCR) Hansa zugeordnet. Die Berechnung der für den Stromhandel zwischen den Gebotszonen DE/LU und DK2 zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität ist in den entsprechenden Kapazitätsberechnungsmethoden der CCR Hansa geregelt. Die nachfolgend beschriebenen Besonderheiten der beiden Interkonnektoren KONTEK und KF CGS werden hierbei berücksichtigt.
KONTEK
Für die KONTEK-Verbindung – eine Gleichstromverbindung mit direkt steuerbarer Wirkleistungsübertragung – wird bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Transportkapazität in der Regel nur die Bereitstellung der Netzverluste berücksichtigt. Diese entstehen bei jeder Stromübertragung durch die für den Transport selbst benötigte Energie. Um diese Netzverluste auf der KONTEK-Verbindung zu decken, wird die benötigte Energie – unabhängig von der Richtung des Lastflusses – in Ostdänemark bereitgestellt. Konkret werden 2,5 % (15 MW) der Kapazität zur Übertragung der Netzverluste benötigt und können deshalb dem Markt nicht zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund beträgt die für den Stromhandel verfügbare Übertragungskapazität unter normalen Betriebsbedingungen in Süd-Nord-Richtung 600 MW, in Nord-Süd-Richtung 585 MW.
Das durch die Bundesnetzagentur genehmigte Modell zur Berechnung der Gesamtübertragungskapazität auf der KONTEK-Verbindung finden Sie unter folgendem Link:
Ermittlung der Übertragungskapazität der KONTEK-Verbindung durch die 50Hertz Transmission GmbH (Download PDF, 76,1 KB)
KF CGS
Am 15.12.2020 hat KF CGS den kommerziellen Betrieb aufgenommen. Die Verbindung stellt ein technisches Novum dar, da hier erstmalig ein Interkonnektor und nationale Anschlüsse von Offshore-Windparks kombiniert worden sind (Details dazu finden Sie auf der Projekt-Website zu KF CGS). Daher ist bei der Berechnung der auf KF CGS für den Stromhandel zwischen den Gebotszonen DE/LU und DK2 zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität die aus den integrierten Offshore-Windparks zu erwartende Stromeinspeisung zu berücksichtigen. Diesen technischen Besonderheiten trägt auch die Entscheidung der EU-Kommission vom 11. November 2020 zur Gewährung einer Ausnahmeregelung für die KF CGS nach Artikel 64 der Verordnung (EU) 2019/943 Rechnung. In dieser Ausnahmegenehmigung ist festgelegt, dass nur der Teil der Interkonnektorkapazität der KF CGS für den Stromhandel genutzt werden kann, der nicht benötigt wird, um die Stromerzeugung der integrierten deutschen und dänischen Offshore-Windparks in die jeweiligen nationalen Übertragungsnetze zu transportieren. Grundlage für die Berechnung der Mindestkapazität nach Artikel 16 (8) der Verordnung (EU) 2019/943 ist demnach die Restkapazität von KF CGS nach Abzug der Kapazität, die für den Transport der am Vortag prognostizierten Stromeinspeisung der angeschlossenen Windparks in die jeweiligen nationalen Übertragungsnetze erforderlich ist.
Der physikalische Lastfluss auf KONTEK und KF CGS wird beim Betrieb optimiert u.a. mit dem Ziel, die anfallenden Netzverluste zu minimieren. 50Hertz und Energinet prüfen, ob Änderungen bei der Bereitstellung der Netzverluste ökonomisch sinnvoll sind. Sollte dies gegeben sein, werden 50Hertz und Energinet nach Abstimmung mit den deutschen und dänischen Regulierungsbehörden und nach rechtzeitiger Vorankündigung entsprechende Anpassungen vornehmen.
Des Weiteren können durch planmäßige Arbeiten oder Störungen im Übertragungsnetz von 50Hertz und/oder Energinet Beschränkungen der im betreffenden Übertragungsnetz zur Verfügung stehenden Transportkapazität auftreten. In diesem Fall können Einschränkungen der dem Markt zwischen den Gebotszonen DE/LU und DK2 zur Verfügung gestellten Übertragungskapazität auftreten.