50Hertz ist ein wesentlicher Akteur bei der Umsetzung der Belastungsausgleiche nach EEG und KWKG sowie der Umlage nach § 19 StromNEV und der Offshore-Netzumlage. Zusammen mit den anderen Übertragungsnetzbetreibern ist es unsere Aufgabe, die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Belastungsausgleiche nach EEG, KWKG sowie der entsprechenden Umlagen effizient umgesetzt werden können. Alle Prozesse werden ergebnisneutral und dienstleistend im Sinne der Allgemeinheit umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, die sich insbesondere aus dem Gesetz zur Finanzierung der Energiewende (EnFG), dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ergeben.
Wesentliche Partner in der praktischen Umsetzung sind Verteilnetzbetreiber, Anlagenbetreiber, stromkostenintensive Unternehmen und Energieversorgungsunternehmen, die in der Regelzone von 50Hertz angeschlossen bzw. aktiv sind.