Grundlage der definierten Marktprozesse bilden folgende, durch die Bundesnetzagentur festgelegten, Regelungen zur „Marktkommunikation 2020" (MaKo 2020).
MaBiS
Mit den „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom“ (MaBiS) sind die einzuhaltenden Marktregeln bei der Bilanzkreisabrechnung Strom durch die Bundesnetzagentur festgeschrieben. Die MaBiS regelt dabei den Austausch der bilanzierungsrelevanten Stamm- und Bewegungsdaten sowie die dabei einzuhaltenden Fristen.
MPES
Die Festlegungen „Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)” (MPES) regeln die Abwicklung der Marktprozesse für Energieproduzenten der Sparte Strom. Die Regelung definiert die für die Erzeugungsanlagen erforderlichen Datenaustauschprozesse zwischen den Marktrollen Netzbetreiber (NB) und Lieferant (LF). Grundlage hierfür bilden die Regelungen der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“.
Bundeseinheitliches An- und Abmeldeformular
Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: Wechsel-Einspeiser@50hertz.com.
GPKE
Mit der Festlegung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE) wurde durch die Bundesnetzagentur ein einheitliches Regelwerk zur Kundenbelieferung mit Elektrizität geschaffen. Dieses Regelwerk senkt die Markteintrittshürde und definiert einheitliche Prozesse für alle betroffenen Marktakteure.
WiM
Die „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM) definieren einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Markt- und Datenaustauschprozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Messstellenbetrieb und Messung bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom.
Informationen zur Marktkommunikation finden Sie hier.