Bornholm Energy Island ist als hybride Offshore-Verbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse (project of common interest, PCI) der Staaten der Europäischen Union. Das Projekt ist bedarfsgerecht als europäisches Projekt Nr. 1106 im Zehnjahresplan zur europäischen Netzentwicklung (TYNDP 2022) durch den Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber Strom berücksichtigt. Darauf aufbauend wird der nationale Netzentwicklungsplan (NEP) erarbeitet, öffentlich zur Diskussion gestellt und konsolidiert. Bornholm Energy Island ist als Vorhaben P640 im NEP 2037/2045 (2023) enthalten, der BEI-Interkonnektor Bornholm – Deutschland als Maßnahme M901a. Vertiefende Informationen finden Sie unter netzentwicklungsplan.de und netzausbau.de.
Der Bau der Stromleitung ist eine Infrastrukturmaßnahme, die in ihrem Verlauf viele Interessen wie etwa Bebauung, Landwirtschaft oder Naturschutz betrifft. Im Rahmen der gesetzliche geregelten Genehmigungsverfahren werden diese Interessen gegeneinander abgewogen und soweit wie möglich, in einen Ausgleich gebracht. Hierzu werden die Genehmigungen um eine Vielzahl von Nebenbestimmungen ergänzt, deren Einhaltung u.a. die Belastung für die Meeresumwelt, die Sicherheit für den Schiffs- und Luftverkehr aber auch die Anwohner und den Tourismus so gering wie möglich hält.
Die geplante Trasse im deutschen Abschnitt kann voraussichtlich weitgehend innerhalb bereits raumgeordneter Korridore sowie parallel zu anderen Offshore-Netzanbindungssystemen von 50Hertz verlaufen. Daher kann auf die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Dies wurde seitens der Oberen Raumordnungsbehörde bestätigt.
Genehmigung AWZ
Das Seekabel des Interkonnektors verläuft durch die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Genehmigungsbehörden. Für die Zulassungen in der AWZ der Ostsee sind das Bergamt Stralsund und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig. Die Genehmigung der Seekabeltrasse erfolgt dort nach Bundesberggesetz (BBergG).
Genehmigung Küstenmeer
Für das Seekabel im Küstenmeer ist ein Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich. Die zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Die rechtliche Grundlage für die Planfeststellung bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Genehmigung Landtrasse
Die Landtrasse wird in einem Planfeststellungsverfahren mit drei Bestandteilen genehmigt:
- der Kabeleinzug in die bereits genehmigte und gebaute Kabelschutzrohranlage von der Anlandung beim Hafen Vierow bis zum Umspannwerk Stilow,
- eine neue Kabeltrasse ab Umspannwerk Stilow bis zum Standort der neuen Umspann- und Konverteranlage,
- die Anbindung der neuen Umspann- und Konverteranlage an die bestehende 380-kV Freileitung.
Nach aktuellem Stand wird für die Landkabeltrasse und die Freileitungsanbindung im Land Mecklenburg-Vorpommern ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Für die Genehmigung der Landtrasse ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Genehmigung Umspann- und Konverteranlage
Für die Umspann- und Konverteranlage wird eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern beantragt.