Elektrische Energie wird übertragen, indem eine Spannungsquelle an einen elektrischen Leiter angeschlossen wird und mit einem Verbraucher verbunden wird. Dabei erzeugt der Spannungsunterschied zwischen der Spannungsquelle und dem Verbraucher zunächst einen Stromfluss. Beim Verbraucher stellt sich eine verringerte Spannung ein. Da für den gleichen Energietransport bei geringerer Spannung ein höherer Strom notwendig wäre, wird die Spannung am Verbraucher durch andere Maßnahmen wieder angehoben. Das Nachführen der Spannung je nach Reaktion des Verbrauchers und der Erzeugung, nennt man Spannungshaltung.
Mit der Spannungshaltung werden zwei Zielstellungen verfolgt:
- Stationäre Spannungshaltung: Damit es nicht zu Überschlägen zwischen spannungsführenden Netzteilen und der Erde kommt, dürfen die Belastungsgrenzen der Netzelemente nicht überschritten werden (Isolationsspannung). Gleichzeitig muss die Spannung hoch genug sein, dass alle Verbraucher und Netzelemente ihre Funktion sicher erfüllen können.
- Dynamische Spannungshaltung: Bei einem plötzlichen Ausfall einer Spannungsquelle, einer Leitung oder eines Verbrauchers muss die Spannung innerhalb eines definierten Betriebsbereiches verbleiben. Andernfalls besteht das Risiko, dass es zu einem kaskadenartigen Ausfall von Erzeugern, Verbrauchern und Netzelementen kommt, an dessen Ende ein Blackout steht.
Zur Spannungshaltung werden neben voll integrierten Netzbetriebsmitteln, wie z. B. Drosselspulen, Kondensatorbänke oder STATCOM auch die Möglichkeiten angeschlossener Kundenanlagen genutzt.
Für Kundenanlagen gelten, je nach Größe und Netzanschlussebene, einzuhaltende Voraussetzungen, bevor ein Anschluss ans öffentliche Netz erfolgt. Diese sind durch europäisch harmonisierte Mindestregeln, die Deutschland in Technischen Standards umgesetzt und als Technische Anschlussbedingungen des jeweiligen Anschlussnetzbetreibers veröffentlicht und präzisiert werden, gewährleistet. Diese Anschlussbedingungen sind Bestandteil jedes Netzanschlussvertrages.
In Ergänzung hat die Bundesnetzagentur im Juni 2024 eine Festlegung veröffentlicht, die Netzbetreiber von Höchst- und Hochspannungsnetzen zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung verpflichtet. Weitere Informationen zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung finden Sie hier.
Anschlussbedingungen:
2016/631: Anschlussbedingungen
Erzeugung (RfG)
2016/1388: Anschlussbedingungen für
Verbraucher
2016/1447: Anschlussbedingungen für
HGÜ-Systeme
VDE/FNN-Regeln (Technische Anschlussregeln – TAR)
Technischen
Anschlussbedingungen der 50Hertz Transmission GmbH