Network Code Emergency and Restoration
In der europäischen Richtlinie „Network Code Emergency and Restoration“ kurz „NC ER“ (EU 2017/2196) sind die erforderlichen Maßnahmen beschrieben, die für eine koordinierte Störungsbeseitigung und Wiederherstellung der Stromversorgung zu treffen sind.
In der Praxis werden zum Netzwiederaufbau regionale Startnetze im Höchstspannungsnetz in Betrieb genommen, danach untereinander synchronisiert und im weiteren eventuell noch bestehende lokale Netzinseln oder spannungslose Netzgebiete an das wiederhergestellte Verbundsystem angekoppelt.
Zur Wiederherstellung der regionalen Versorgung wird die Inbetriebnahme des Netzes durch die Ankopplung an ein benachbartes Netz über die Spannungsvorgabe aus diesem Netz als „Top-Down“-Modell bezeichnet. Sofern die Spannungsvorgabe aus einem benachbarten Netz nicht möglich ist, müssen die ÜNB eigenständig, d.h. ohne Hilfe von außen ihr Netz wiederaufbauen können. Dieses Modell wird als „Bottom Up“-Modell (siehe NC ER) bezeichnet.
Im „Bottom Up“-Modell ist das Vorhandensein schwarzstartfähiger Erzeugungsanlagen eine essenzielle Voraussetzung. Schwarzstartfähige Erzeugungsanlagen können ohne Hilfe von außen, das heißt ohne Vorgabe einer Spannung aus dem Verbundnetz starten und ein Teilnetz wieder unter Spannung setzen.