Informationen zu den Netzanschlussverfahren
Wir sind als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung ab 110 kV nach § 3 Abs. 1 der „Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung - KraftNAV)” vom 26. Juni 2007 dazu verpflichtet, Angaben zu unserem Netz zu veröffentlichen.
Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.07.2005) schließen wir unsere Kunden zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen an unser Netz an. In den zum Download bereitgestellten Dokumenten wird der Musterablauf beispielhaft für EEG-Onshore-Anlagen und für konventionelle Kraftwerke mit Inhalten und Fristen dargestellt.
Gleichzeitig wenden sich unsere Kunden und Partner und solche, die es werden könnten, immer häufiger an uns, um gemeinsam den Blick auf einen zukünftigen Markt für Netzdienstleistungen zu richten. Sprechen Sie uns also an, wenn wir Ihnen als Sparringspartner rund um technische, energiewirtschaftliche und regulatorische Fragestellungen sowie rund um Investitions- und Businessplanung zur Verfügung stehen können.