Das 50Hertz-Übertragungsnetz ist die Basis für eine zuverlässige, sichere und effiziente Stromversorgung. Die sichere Versorgung steht im Zentrum unserer Aktivitäten. Sollte die Netzstabilität gefährdet oder gestört sein, ergreifen wir umgehend netz- oder marktbezogene Maßnahmen im Rahmen des Engpassmanagements.
Zu den präventiven oder kurativen Maßnahmen zählen Redispatch und Countertrading zur Anpassung von Stromeinspeisungen (§13 Absatz 1 EnWG). Die Mengenangaben zu den Maßnahmen nach §13 Absatz 1 EnWG definieren sich als Summe aller Leistungserhöhungen sowie als Summe aller Leistungsreduktionen im Zeitintervall.
Lässt sich eine Gefährdung oder Störung durch die vorgenannten Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, so ist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, sämtliche Stromeinspeisungen, Stromtransite und Stromabnahmen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen (§13 Absatz 2 EnWG). Bei den dargestellten Maßnahmen nach §13 Absatz 2 EnWG handelt es sich ausschließlich um Leistungsreduktionen.
Zum 1. Oktober 2021 wurde vom Gesetzgeber ein standardisiertes Redispatch-Regime eingeführt, das sogenannte Redispatch 2.0. Von der Neuregelung sind neben konventionellen Kraftwerken auch Betreiber von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen betroffen.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus v. 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) wurden das frühere Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0 vereint. Demnach sind seit dem 1. Oktober 2021 alle konventionellen Anlagen und Anlagen der Erneuerbaren Energien verpflichtet, am Prozess mitzuwirken, wenn sie über mehr als 100 kW installierter Leistung verfügen. Neben der direkten Anweisung an Anlagenbetreiber gibt es auch sogenannte Clusterabrufe, bei denen eine Vielzahl von mittelgroßen Anlagen sowie Klein- und Kleinstanlagen zu einem virtuellen Abrufobjekt aggregiert werden.
In der nachfolgenden Übersicht sind alle Tage dargestellt, an denen es zu unzulässigen Betriebszuständen in der Regelzone von 50Hertz Transmission oder anderen Netzbetreibern kam und Redispatch 2.0 durchgeführt wurde. Ohne Durchführung dieser Maßnahmen wäre eine Gefährdung der Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems in der 50Hertz-Regelzone oder einer Partnerregelzone eingetreten, sodass die Haltung von Frequenz, Spannung oder Stabilität nicht mehr im erforderlichen Maße hätte gewährleistet werden können.
In den einzelnen Berichten sind neben den seitens 50Hertz Transmission angewiesenen Zeiträumen und Leistungswerten auch die Gründe für die Maßnahmen angegeben. Größere Anlagen und Kraftwerksblöcke werden einzeln ausgewiesen. Alle anderen Anlagen sind in den Cluster-Aggregaten enthalten.