50Hertz ist zur Anbindung der Windparks in der Ostsee und zur Führung des elektrischen Gesamtsystems auf den Gebieten der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gesetzlich verpflichtet. Die Realisierung der Netzanbindung für sogenannte Küstenmeerprojekte, in diesem Fall des Offshore Windparks Gennaker, erfolgt gemäß § 17d Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Genehmigung der Seetrasse und Offshore-Umspannplattformen
Die Seetrasse und Offshore-Umspannplattformen befinden sich im Küstenmeer und liegen somit in der Zuständigkeit des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Für die Seekabel und die beiden Umspannplattformen ist ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die verfahrensführende Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V).
Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, plant 50Hertz den seeseitigen Trassenkorridor zu großen Teilen in einem bereits raumordnerisch untersuchten Korridor sowie in Bündelung zu vorhandenen und geplanten Seekabeln. Der verbleibende Teil der Offshore-Trasse verläuft im Schutzstreifen des Offshore-Windparks.
Für Infrastrukturprojekte, wie den Netzanschluss OST-6-1, wird als erster Planungsschritt die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens (ROV) geprüft. Da der Netzanschluss OST-6-1 weitestgehend in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor verlaufen soll, ist dies aus Sicht von 50Hertz nicht der Fall und wird dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) gemäß § 15 Abs.5 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt.
Sieht auch die Behörde keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wird im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Das Planfeststellungsverfahren ist eine umfassende und detaillierte Genehmigungsprüfung, in der u.a. auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wo“ und „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Während des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt zudem unterstützend eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durch (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Landtrasse
Der Bereich, an dem die Seekabel erstmalig auf Land treffen, wird Anlandungsbereich genannt. Der Übergang von See zu Land wird damit markiert. Von hier aus wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum Netzverknüpfungspunkt in ein landseitiges noch zu errichtendes Umspannwerk (UW) transportiert.
Da die Landtrasse ebenfalls zu großen Teilen in einem bereits raumgeordneten Kabelkorridor verlaufen soll, plant 50Hertz auch hier für das Vorhaben OST-6-1 eine Anzeige auf Verzicht auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM M-V) zu stellen.
Sieht auch die Behörde keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, wird im nächsten Schritt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Das Planfeststellungsverfahren ist eine umfassende und detaillierte Genehmigungsprüfung, in der u.a. die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wo“ und „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens.
Während des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz führt zudem unterstützend eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durch (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Umspannwerk (UW)
Die 220-Kilovolt (kV)-Wechselstrom-Kabel werden in einem Umspannwerk – dem sogenannten Netzverknüpfungspunkt – an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angebunden. Im Umspannwerk erfolgt die erforderliche Transformation der Spannungsebene von 220 auf 380 kV.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau von 220-kV-Freileitungen in der Region zu 380-kV-Freileitungen ist auch der Neubau eines Umspannwerks im Suchraum Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Stadt Marlow vorgesehen. Das gesamte Vorhaben „Netzverstärkung Region Rostock“ ist seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz bestätigt. Das Umspannwerk wird in einem separaten Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.