Bau, Aus- und Umbau von Stromleitungen sind Infrastrukturmaßnahmen, die in ihrem Verlauf viele Interessen wie Bebauung, Landwirtschaft oder Naturschutz betreffen. Daher hat der Gesetzgeber die Prozesse bei der Planung und Genehmigung unter anderem mit dem Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
Ein zentrales Planungsinstrument des Netzausbaus in Deutschland ist der Netzentwicklungsplan (NEP) Strom. Das Offshore-Netzanbindungssystem LanWin3 (NOR-11-1) wurde im NEP 2037/2045 (2023) im Offshore-Zubaunetz Nordsee bestätigt. Der Zuschlag für den Windpark mit einer Leistung von 2.000 Megawatt wurde im Juli 2023 durch die Bundesnetzagentur erteilt.
Im Genehmigungsverfahren für LanWin3 sind drei Genehmigungen durch verschiedene Planfeststellungsbehörden einzuholen, da die Kabeltrasse unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche tangiert. Beim Planfeststellungsverfahren geht es vor allem um das „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Dabei spielt die formale Öffentlichkeitsbeteiligung eine wichtige Rolle. Träger öffentlicher Belange sind in jedem Fall zu beteiligen. Während der Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit formal gemäß gesetzlicher Anforderungen beteiligt.
50Hertz führt unterstützend die informelle Bürgerbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – durch. Der Bürgerdialog beruht auf den eigenen Erfahrungen von 50Hertz und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Bürgerdialog dort aufhört, wo die formale, gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
(1) Genehmigung Konverterplattform und Seetrasse AWZ
Für die Konverterplattform und den Trassenverlauf in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee ist der Bund und damit das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Genehmigungsbehörde zuständig. Das Genehmigungsverfahren für die AWZ erstreckt sich auf den dort befindlichen Trassenabschnitt und die Offshore-Konverterplattform. Diese muss zudem einen Zertifizierungsprozess des BSH durchlaufen.
Das BSH gibt den genauen Standort der Plattform innerhalb des Windparks vor. 50Hertz plant, errichtet und betreibt als Vorhabenträgerin die Plattform.
(2) Genehmigung Seetrasse im Küstenmeer
Im Küstenmeer hat das Bundesland Schleswig-Holstein die Planungshoheit. Für das Planfeststellungsverfahren ist das im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein angesiedelte Amt für Planfeststellung zuständig.
Um den Eingriff in die Umwelt möglichst gering zu halten, ist es wichtig, die Länge des Seekabels möglichst kurz zu halten und die neue Trasse mit anderen Leitungen gebündelt zu verlegen. Aus diesem Grund kooperiert 50Hertz mit TenneT, um die Seekabel weitestgehend parallel zu den geplanten Leitungen des Projektes LanWin2 zu verlegen.
(3) Genehmigung Landtrasse
Ab dem Anlandungspunkt nahe Büsum, an dem das Seekabel auf Land trifft, wird der auf See erzeugte Strom per Erdkabel auf der Landtrasse zum landseitigen Multiterminal-Hub im Suchraum Heide transportiert.
Für die Genehmigung der Landtrasse bereiten 50Hertz und TenneT die Antragsunterlagen für die Planfeststellung durch das Amt für Planfeststellung vor, das im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein angesiedelt ist.