Nachdem das Vorhaben im Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz beschlossen wurde, befindet sich 50Hertz aktuell in der Bundesfachplanung. Ziel dieses Genehmigungsschrittes ist es, einen durchgehenden, bis zu 1.000 Meter breiten, Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt des Vorhabens zu finden. Bei der Entwicklung der Trassenkorridore werden die Gegebenheiten vor Ort, vorhandene Siedlungsflächen, Naturschutzbelange, Ziele der Raumordnung und andere Infrastrukturen berücksichtigt.
Im Verlauf des Verfahrens detailliert und vertieft 50Hertz die Planungen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungsbehörde. Während des Verfahrens beziehen Behörde und Vorhabenträger die Öffentlichkeit mehrfach ein. Der am Ende der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Nachdem Anfang 2023 die erarbeiteten Korridoralternativen der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, reichte 50Hertz im Juni 2023 den Antrag auf Bundesfachplanung bei der BNetzA als zuständige Genehmigungsbehörde ein. Die Bundesfachplanung wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen.
Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird innerhalb des im Ergebnis der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridors der konkrete Trassenverlauf ausgearbeitet. Dazu gehören auch die konkrete Planung der Masttypen und -standorte sowie naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ziel ist ein technisch und wirtschaftlich sinnvoller Verlauf mit gleichzeitig möglichst geringen Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt.
Auch hier bezieht die Genehmigungsbehörde mit Antragskonferenz, Auslegung und Erörterungstermin die Öffentlichkeit mehrmals ein. Nach Abwägung aller Fakten und Argumente erteilt im Ergebnis die Bundesnetzagentur mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die Bauerlaubnis.
Der Planfeststellungsbeschluss ist die Voraussetzung für den Baubeginn. Die Inbetriebnahme soll bis 2031 erfolgen.