Planfeststellungsverfahren sind eröffnet
Für die drei Genehmigungsabschnitte der geplanten 380-kV-Leitung Perleberg – Wolmirstedt gibt es jeweils eigene Planfeststellungsverfahren. Normalerweise geht dem Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren voraus. Im Fall des Ersatzneubaus 380-kV-Freileitung Perleberg – Wolmirstedt wurde darauf verzichtet, da es sich auf weiten Strecken nahezu um einen trassengleichen Ersatzneubau in einer Bestandstrasse handelt.
Abschnitt Perleberg – Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt: Planänderungsverfahren läuft
In Brandenburg wurde das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Perleberg – Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt mit der Auslegung der Unterlagen in der Zeit vom 3. März bis 4. April 2014 in den Diensträumen der Stadt Perleberg, der Stadt Wittenberge, im Amt Bad Wilsnack/Weisen und der Gemeinde Plattenburg zur Einsichtnahme für jedermann eröffnet. Eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet und die Pläne in Teilabschnitten geändert.
Am 29. September 2022 hat 50Hertz die Planänderungsunterlagen eingereicht.
Zuständige Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe – LBGR Cottbus.
Abschnitt Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg – Umspannwerk Stendal West: Planänderungsverfahren läuft
In Sachsen-Anhalt erfolgt die Planung und Genehmigung des Ersatzneubaus in zwei Abschnitten: Von der Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk Stendal West sowie vom Umspannwerk Stendal West nach Wolmirstedt. Hier ist jeweils das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle zuständig.
Die Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt – Umspannwerk Stendal West lagen im Zeitraum vom 21. Oktober bis 20. November 2014 in der Hansestadt Stendal und der Gemeinde Bismark aus. Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen hat die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen geprüft. Daraufhin wurden Planänderungen vorgenommen, diese beziehen sich im Wesentlichen auf umweltfachliche Belange und insbesondere Kompensationsmaßnahmen.
Die Planänderungsunterlagen für den Abschnitt Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt – Stendal West wurden am 03. August 2018 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht. Darauf folgte die Auslegung der Unterlagen zur Planänderung im Dezember 2018 in der Stadt Bismark (Altmark), der Hansestadt Stendal, der Hansestadt Osterburg (Altmark), der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck sowie der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark).
Die zweiten Planänderungsunterlagen wurden am 29. April 2022 von 50Hertz eingereicht. Diese wurden am 02. Januar 2023 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt öffentlich ausgelegt.
Abschnitt Umspannwerk Stendal West – Wolmirstedt: Planfeststellung abgeschlossen, Leitung in Betrieb genommen
Für den Abschnitt Stendal West – Wolmirstedt erfolgte die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 4. März 2015 und dem 7. April 2015 in den Städten Stendal, Wolmirstedt, Tangerhütte und der VG Elbe-Heide, Rogätz.
Nach der öffentlichen Auslage der Unterlagen hat die zuständige Behörde die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen geprüft. Daraufhin wurden Planänderungen vorgenommen, diese beziehen sich im Wesentlichen auf umweltfachliche Belange und insbesondere Kompensationsmaßnahmen.
Im Rahmen eines erneuten Auslegungsverfahrens fand vom 20. bis 23. November 2017 in Tangerhütte der förmliche Erörterungstermin des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt statt. Zuvor war die Auslegung der Unterlagen zur Planänderung in den jeweiligen Amtsblättern der Hansestadt Stendal, der Stadt Tangerhütte und der Stadt Wolmirstedt sowie als Aushänge in den Mitgliedsgemeinden der VG Elbe-Heide bekannt gemacht worden. Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 03. August 2017 bis 04. September 2017 zur Einsichtnahme aus. Am 29. März 2018 hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser wurde daraufhin bis zum 11. Mai 2018 in den tangierten Gemeinden ausgelegt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss hat 50Hertz das Baurecht erhalten. Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Herbst 2018 begonnen. Beginn des Ersatzneubaus war Anfang Mai 2019.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss hat 50Hertz das Baurecht erhalten. Mit den bauvorbereitenden Maßnahmen wurde im Herbst 2018 begonnen. Beginn des Ersatzneubaus war Anfang Mai 2019.
Ein knappes Jahr später wurde die Errichtung der 87 Maste im April 2020 vollendet und die Leitung am 12. Mai 2020 in Betrieb genommen. Ein Provisorium bei Groß Schwarzlosen verbindet seitdem die alte 220-kV-Freileitung mit den neuen Masten, um den Betrieb nach Norden hin aufrecht zu erhalten. Mit Genehmigung und Bau der Abschnitte in Richtung Perleberg wird die 220-kV-Leitung vollständig zurückgebaut werden.