Genehmigungsbehörde für das Vorhaben 11 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist die Bundesnetzagentur. Die Vorschriften, nach denen der Bau der Freileitung beantragt wird, sind unter anderem im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und im Bundesbedarfsplangesetz geregelt. Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf den Webseiten des NABEG und der Bundesnetzagentur.
Bundesfachplanung
Nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) stellte 50Hertz am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG). Ziel der Bundesfachplanung ist es, einen geeigneten Trassenkorridor zwischen Anfangs- und Endpunkt mit einer Breite von 500 m bis 1.000 m für das Planfeststellungsverfahren festzulegen.
In einer Übersicht aller Trassenkorridorvarianten mit Bündelungspotenzialen stellte 50Hertz die ermittelnden Möglichkeiten für einen Trassenkorridor zusammen. Aus der Analyse vorhandener Raumplanungsdaten ließen sich drei grundsätzliche Verläufe in Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen identifizieren: mit der Autobahn im Osten, entlang der bestehenden Höchstspannungsleitung in der Mitte und entlang einer bestehenden 110-kV-Freileitung im Westen.
Auf den Antrag zur Bundesfachplanung folgte die öffentliche Antragskonferenz am 24. September 2014 in Torgelow. Im Anschluss definierte die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen am 14. November 2014 für die Erstellung der vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG.
Die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG legte 50Hertz am 4. August 2017 vor. Vorausgegangen waren verschiedene inhaltliche Ergänzungen und die Berücksichtigung neu entwickelter naturschutzfachlicher Untersuchungsmethoden. Die Vollständigkeit der Unterlagen stellte die Bundesnetzagentur am 21. August 2017 fest.
In der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung legte die Bundesnetzagentur die vollständigen Unterlagen nach § 8 NABEG zwischen dem 4. September und 6. November 2017 öffentlich aus. Insgesamt gingen 90 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen ein. Davon waren 51 Träger öffentlicher Belange, drei Umweltverbände und 32 Privatpersonen bzw. private Institutionen.
Den Erörterungstermin anlässlich der eingegangenen Stellungnahmen führte die Bundesnetzagentur am 10. Januar 2018 in Torgelow durch. Insgesamt machten zwanzig Träger öffentlicher Belange, Institutionen und Privatpersonen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Die Bundesfachplanung wurde mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 29. März 2018 abgeschlossen. Für das weitere Verfahren wurde ein Trassenkorridor als Untersuchungsraum für das anschließende Planfeststellungsverfahren festgelegt. Er besteht aus den Trassenkorridorsegmenten (TKS) 01, 04, 10, 18, 22, 26 und 27. Damit verläuft der Korridor in Brandenburg nördlich des Umspannwerks Bertikow parallel zur Autobahn A 20 und schwenkt in Mecklenburg Vorpommern (Segmente 22, 26, 27) auf den Korridor der Bestandsleitung zurück.
Planfeststellung
Den Antrag auf Planfeststellung (§ 19 NABEG) stellte 50Hertz am 29. März 2019. Daran schloss sich die Antragskonferenz vom 5. Juni 2019 in Templin an. Die weiteren Planunterlagen erarbeitete 50Hertz nach den Maßgaben des Untersuchungsrahmens, den die Bundesnetzagentur am 25. Juni 2019 veröffentlichte.
Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG übermittelte 50Hertz am 31. August 2020 an die Bundesnetzagentur. Diese stellte nach Prüfung die Vollständigkeit am 15. Oktober 2020 fest.
Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen konnten vom 26. Oktober 2020 bis zum 28. Dezember 2020 an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15.10.2021 mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur abgeschlossen.