Ein konkretes Leitungsbauvorhaben, für das der Bedarf ermittelt worden ist, durchläuft auf seinem Weg zur Realisierung verschiedene Planungs- und Genehmigungsprozesse. Zunächst prüfen die Behörden, ob der für die Höchstspannungsleitung geplante Verlauf mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Für Leitungsprojekte, die mehr als ein Bundesland durchlaufen, gilt die Bundesfachplanung.
Freileitungen, die innerhalb eines Bundeslandes geplant und gebaut werden, durchlaufen das Raumordnungsverfahren. Hier wird vom Land geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Dazu beteiligt die jeweilige Raumordnungsbehörde alle möglichen Träger öffentlicher Belange (Städte, Gemeinden, Fachbehörden, Umweltverbände usw.). Auch die allgemeine Öffentlichkeit wird in der Regel einbezogen. Als Ergebnis der Prüfung dieser raumordnerischen Belange erstellt die Raumordnungsbehörde des Landes eine landesplanerische Beurteilung. Mit ihr liegt dann ein Trassenkorridor mit mehreren hundert Metern Breite vor, in dem 50Hertz den möglichen Verlauf der konkreten Trasse, mögliche Maststandorte und die Auswirkungen auf die Umwelt im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren untersucht.