Aufgrund der Corona-Pandemie wird die nach den bestehenden Verfahrensregeln festgelegte Antragskonferenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht stattfinden. Diese Entscheidung hat die Bonner Genehmigungsbehörde aufgrund einer neuen gesetzlichen Grundlage, dem Planungssicherstellungsgesetz, getroffen.
50Hertz stellt hier Informationen zu folgenden Fragen zusammen:
- Worum geht es beim Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Ost?
- Was tritt an die Stelle der Antragskonferenz?
- Wie kann ich eine für die Antragskonferenz geplante Stellungnahme abgeben?
- Was sind die wesentlichen Inhalte des Antrags auf Planfeststellung von 50Hertz?
- Welche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens?
Worum geht es beim Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Ost?
Mit dem Antrag auf Planfeststellung wird die Planung für den Ersatzneubau der bestehenden Freileitung zwischen Röhrsdorf und Weida konkret. Bislang hatte 50Hertz Untersuchungen auf der Ebene von möglichen Korridoren mit 1000-Meter Breite gemacht. Dieser Verfahrensabschnitt, die Bundesfachplanung ist mit der Korridorentscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Februar 2020 abgeschlossen. Die Behörde hat aufgrund der Untersuchungsergebnisse einen Korridor festgelegt.
Mehr Informationen zur Korridorsuche in der Bundesfachplanung finden Sie in unseren Infolettern vom Januar 2020 und Juni 2017.
Mit dem Antrag auf Planfeststellung schlägt 50Hertz jetzt einen konkreten Verlauf der rund 70 Meter breiten Trasse in dem 1000-Meter breiten Korridor vor. Die Übersichtskarte oben zeigt die vorgeschlagenen Verläufe. Detaillierte Karten enthält natürlich der Antrag selbst. 50Hertz hat diese Planung im Februar 2020 auf Infomärkten in Zedlitz, Rußdorf bei Hilbersdorf, Wettelswalde bei Thonhausen, Callenberg und Franken bei Waldenburg vorgestellt und Hinweise aufgenommen.
Diesen Antrag stellt die BNetzA üblicherweise in einer öffentlichen Antragskonferenz zur Diskussion. Denn auf den Antrag soll der Untersuchungsrahmen der Genehmigungsbehörde folgen: Der Untersuchungsrahmen bestimmt den Umfang der Untersuchungen, die 50Hertz bei der weiteren Planung durchführen soll. Dafür sammelt die BNetzA Hinweise und Themen. 50Hertz hat in den Antragsunterlagen (Kapitel 4) auch selbst einen Vorschlag unterbreitet, welche Untersuchungen im weiteren Verlauf noch folgen sollen.
Was tritt an die Stelle der Antragskonferenz?
An die Stelle der öffentlichen Antragskonferenz tritt ein schriftliches Verfahren, weil aufgrund der Pandemie und des Gesundheitsschutzes größere öffentliche Veranstaltungen vermieden werden. Die rechtliche Grundlage dazu bildet ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag im Mai 2020 verabschiedet hat: das sogenannten Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Antragskonferenz kann ersetzt werden durch ein schriftliches Verfahren.
Vom Ablauf her betrachtet lief das Verfahren bis April in den vorgesehen Bahnen: 50Hertz hatte seinen Antrag im März eingereicht. Dieser wurde von der BNetzA im April angenommen und im Internet veröffentlicht.
Die Antragskonferenz wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Gleichzeitig bat die Behörde Träger öffentlicher Belange um eine schriftliche Stellungnahme mit dem Ziel einen „vorläufigen Untersuchungsrahmen“ zu erstellen. Auf diese Weise sollte ein Stillstand in der Planungsarbeit vermieden werden.
Mit der Entscheidung, auf eine Antragskonferenz ganz zu verzichten, ergibt sich nun die Situation, dass alle Interessierten ihre Hinweise für die weiteren Untersuchungen schriftlich bei der BNetzA einreichen müssen. Dafür hat die Bundesnetzagentur eine Frist gesetzt. Sie beträgt vier Wochen und wurde schriftlich, im Internet und mit Anzeigen in Tageszeitungen bekannt gemacht:
Wie kann ich eine für die Antragskonferenz geplante Stellungnahme abgeben?
Bei der Aufforderung der BNetzA zu einer Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag geht es um die Aufgabenliste für den Untersuchungsrahmen. Vor allem Träger öffentlicher Belange waren bereits im April/Mai zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen worden. Alle diese Hinweise werden von der BNetzA bereits berücksichtigt.
Wer erstmals Hinweise zum Untersuchungsrahmen einreichen möchte oder wer Stellungnahmen aus dem April und Mai ergänzen oder ändern möchte, sollten die folgenden Angaben beachten:
- elektronisch vorzugsweise per Onlineformular oder
- per E-Mail an vorhaben14@bnetza.de
- schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn
Was sind die wesentlichen Inhalte des Antrags auf Planfeststellung von 50Hertz?
Wenn Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben wollen, können Sie sich den Antragstext und die umfangreichen Anlagen über die Projektwebseiten bei 50Hertz oder der BNetzA anschauen.
Dort finden Sie neben dem Antragstext umfangreiches Kartenmaterial: unter anderem Lagepläne zum beabsichtigten Verlauf der Trasse und Karten zu den Schutzgütern nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Einen ersten Eindruck vom Verlauf der Trassenbänder im Trassenkorridor zeigt auch unsere Simulation möglicher Trassenverläufe. Dabei handelt es sich um ein digitales 3-D-Modell, das mit Satellitenfotos verschnitten wurde. Gezeigt wird ein Überflug über den Korridor vom Anfangspunkt am Umspannwerk Röhrsdorf bis zum Umspannwerk Weida.