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Im Folgenden finden Sie Preise für Ausgleichsenergie und Tabellen zum finanziellen Gleichgewicht. Weitere Informationen finden unsere Bilanzkreiskunden hier.
Hinweis zur Februar-DateiAm 15.02.2012 in der Zeit von 14:15 bis 17:30 Uhr sowie am 23.02.2012 in der Zeit von 00:45 bis 03:30 Uhr wurde zur Einhaltung der Systemsicherheit, eine globale EnWG § 13.2-Maßnahme angewiesen. Die Bilanzkreisabrechnung wurde für diese Zeit entsprechend EnWG § 13.4 ausgesetzt.
Hinweis zur März-DateiAm 28.03.2012 in der Zeit von 21:00 bis 24:00 Uhr sowie am 29.03.2012 in der Zeit von 00:00 bis 01:15 Uhr wurde zur Einhaltung der Systemsicherheit, eine globale EnWG § 13.2-Maßnahme angewiesen. Die Bilanzkreisabrechnung wurde für diese Zeit entsprechend EnWG § 13.4 ausgesetzt.
Hinweis zur Oktober-DateiDie Preise für den Monat 10/2011 wurden am 04.06.2012 im Vergleich zur Veröffentlichung im November 2011 geringfügig korrigiert.
Hinweise zur November-DateiAm 03.12.2011 in der Zeit von 15:45 bis 18:15 Uhr wurde zur Einhaltung der Systemsicherheit, eine globale EnWG § 13.2-Maßnahme in Höhe von 1.000 MW angewiesen. Die Bilanzkreisabrechnung wurde für diese Zeit entsprechend EnWG § 13.4 ausgesetzt.
Hinweis zur Februar-DateiMit der Veröffentlichung der Ausgleichsenergiepreise für Februar 2009 erfolgte der Übergang zur abgestimmten, einheitlichen Preisbildungsmethodik unter Berücksichtigung negativer Preise.
Hinweis zur März-DateiAm 23.03.2009 wurden in der Zeit von 03:45 bis 08:00 Uhr durch die Vattenfall Europe Transmission GmbH Maßnahmen basierend auf § 13 Abs. 2 EnWG ergriffen.In diesem Zusammenhang ruhen für diese Zeit nach § 13 Abs. 4 EnWG alle betroffenen Leistungspflichten. Entsprechend wird für den Zeitraum die Bilanzkreisabrechung in der Regelzone ausgesetzt. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der Prüfung Ihrer Abrechung.
Hinweis zur Mai-DateiBei der Regelarbeitsabrechnung ist durch einen Zählerumbau der Zählwert einer Erzeugungseinheit bei einem ÜNB nicht berücksichtigt worden. Somit wurde eine nachträgliche Korrektur der Anbieterabrechnung notwendig, die auch Auswirkungen auf die Ermittlung des gemeinsamen Ausgleichsenergiepreises hat. Wir bitten Sie den Fehler zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die aktualisierten Daten zur Bilanzkreisabrechnung für den Monat Mai entnehmen Sie bitte den hier veröffentlichen .xls und .csv Dateien.
Hinweis zur September-DateiBei der Regelarbeitsabrechnung ist durch einen Zählerumbau der Zählwert einer Erzeugungseinheit bei einem ÜNB nicht berücksichtigt worden. Somit wurde eine nachträgliche Korrektur der Anbieterabrechnung notwendig, die auch Auswirkungen auf die Ermittlung des gemeinsamen Ausgleichsenergiepreises hat. Wir bitten Sie den Fehler zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die aktualisierten Daten zur Bilanzkreisabrechnung für den Monat September entnehmen Sie bitte den hier veröffentlichen .xls und .csv Dateien.
Hinweis zur Dezember-DateiAm 26.12.2009 wurden in der Zeit von 00:30 bis 06:00 Uhr durch 50Hertz (ehemals Vattenfall Europe Transmission GmbH) Maßnahmen basierend auf § 13 Abs. 2 EnWG ergriffen. In diesem Zusammenhang ruhen für diese Zeit nach § 13 Abs. 4 EnWG alle betroffenen Leistungspflichten. Entsprechend wird für den Zeitraum die Bilanzkreisabrechung in der Regelzone ausgesetzt. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der Prüfung Ihrer Abrechung.
Der Saldo ergibt sich aus:
Die Werte werden mit einem Zeitversatz von 3 Monaten ergänzt.
Hinweis: Die angegebenen Kosten für die Vorhaltung von Regelleistung beinhalten die nach Spitzabrechnung monatlich bei 50Hertz angefallenen Kosten. Berücksichtigt werden alle drei Arten der Regelleistung: Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve. Die Kosten für die Leistungsvorhaltung werden in den Netznutzungsentgelten berücksichtigt.
* Bei diesen Daten handelt es sich um vorläufige Werte.
Hinweis: Die Kosten und Erlöse aus Bilanzkreisabrechnungen ergeben sich aus der vorläufigen Bilanzkreisabrechnung, die 42 Werktage nach Monatsende erstellt wird. Die endgültigen Kosten und Erlöse ergeben sich aus der zweiten und damit finalen Bilanzkreisabrechnung (acht Monate nach Monatsende) und werden in der Darstellung entsprechend berücksichtigt.
** Die Berechnungsvorschrift für das Saldo lautet: (4) = (1) + (2) - (3)
Hinweis: Die angegebenen Kosten für die Vorhaltung von Regelleistung beinhalten die nach Weiterverkauf und nach Inter-ÜNB-Ausgleich monatlich bei 50Hertz angefallenen Kosten. Berücksichtigt werden alle drei Arten der Regelleistung: Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve. Die Kosten für die Leistungsvorhaltung werden in den Netznutzungsentgelten berücksichtigt.
Hinweis: Die angegebenen Kosten für die Vorhaltung von Regelleistung beinhalten die nach Weiterverkauf und nach Inter-ÜNB-Ausgleich monatlich bei 50Hertz angefallenen Kosten. Berücksichtigt werden alle 3 Arten der Regelleistung: Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserve. Die Kosten für die Leistungsvorhaltung werden in den Netznutzungsentgelten berücksichtigt.
* Bei diesen Daten handelt es sich um vorläufige Werte.** Die Berechnungsvorschrift für das Saldo lautet: (4) = (1) + (2) - (3)