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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie sämtliche monatlichen und jährlichen Veröffentlichungen von EEG-Stromeinspeisungen in der 50Hertz-Regelzone sowie Angaben über die Abgabe an Letztverbraucher.
Die Datenbereitstellung bildet die Grundlage von Prognosen, Vermarktung und Transparenz. Zu den im Netzgebiet von 50Hertz befindlichen Anlagen stehen sowohl Abrechnungsdaten als auch EEG-Anlagenstammdaten der Öffentlichkeit sowie Verbänden, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Landesbehörden und sonstigen Institutionen zur Verfügung.
Quelle: netztransparenz.de, Stand Juli 2024
Mehr Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz finden sie im Bereich Markt.
Bei der EEG-Abwicklung müssen viele Daten verarbeitet und veröffentlicht werden. Welchen Weg nehmen die Daten? Wer gibt sie weiter und wer empfängt sie?
Anlagenbetreiber, die eine EEG-Anlage in Betrieb nehmen, müssen gemäß § 6 EEG die Daten der Anlage an das von der Bundesnetzagentur geführte Anlagenregister bzw. Marktstammdatenregister übermitteln.Die EEG-Anlagenstammdaten finden Sie jeweils aktuell auf netztransparenz.de.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Ortsangaben maximal bis zur Stufe der Postleitzahlen veröffentlicht.
Die Daten werden so veröffentlicht, wie von den Verteilnetzbetreibern mitgeteilt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für Sorgfalt der Recherche und Prüfung dieser Daten durch die Verteilnetzbetreiber übernehmen wir keine Haftung oder Garantie.