Genehmigung Offshore-Umspannplattformen, Seetrasse und Landtrasse
Für die Teilabschnitte Umspannplattformen, Küstenmeer und Landtrasse sind drei separate Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Für die drei Abschnitte ist die verfahrensführende Behörde das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Anträge auf Planfeststellung für das Küstenmeer, die Landtrasse sowie die Offshore-Plattformen sind gestellt.
Das Planfeststellungsverfahren ist eine umfassende und detaillierte Genehmigungsprüfung, in der u.a. auch die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt wird, in diesem Fall auch die raumordnerische Prüfung erfolgt. Vereinfacht gesprochen geht es im Planfeststellungsverfahren vor allem um das „Wo“ und „Wie“ (Konkretisierung von Standort, Bauwerken, technischer Umsetzung) des Bauvorhabens. Während des Genehmigungsverfahrens werden die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit formal gemäß den gesetzlichen Anforderungen beteiligt. 50Hertz hat zudem unterstützend eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – auch Bürgerdialog genannt – noch vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt (siehe auch Transparenz und Bürgerbeteiligung).
Genehmigung Umspannwerk (UW)
Die 220-Kilovolt (kV)-Wechselstrom-Kabel werden in einem Umspannwerk – dem sogenannten Netzverknüpfungspunkt – an das deutsche Höchstspannungsübertragungsnetz angebunden. Im Umspannwerk erfolgt die erforderliche Transformation der Spannungsebene von 220 kV auf 380 kV.
Das Umspannwerk Gnewitz wurde nach Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beim Landkreis Rostock genehmigt und stellt den Endpunkt der Netzanbindung OST-6-1 sowie auch die Verbindung zum bestehenden Netz dar, das im Zuge der “Netzverstärkung Region Rostock” zudem ertüchtigt wird.. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.